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   OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97   

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https://dejure.org/1997,4478
OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97 (https://dejure.org/1997,4478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1997 - 5 U 98/97 (https://dejure.org/1997,4478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1997 - 5 U 98/97 (https://dejure.org/1997,4478)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3422
  • VersR 1999, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 04.12.1996 - 5 U 68/96

    Verzicht auf Ruhigstellung des Beins - § 823 BGB, BGB, Verzicht auf Ruhigstellung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97
    Das hat der Senat bereits in einer insoweit gleichgelagerten Sache entschieden (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1996 AZ: 5 U 68/96, nach Nichtannahme der Revision rechtskräftig).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97
    Es muß ferner daran erinnert werden, daß Ansprüche des Kindes, um die es hier ausschließlich geht, aus dem Rechtsgrund "wrongful life bzw. wrongful birth" nicht anzuerkennen sind (vgl. BGH AHRS 0250/4 = NJW 83, 1371).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97
    Beruft sich der Behandler im Falle von Aufklärungsmängeln darauf, der Patient würde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt haben (hypothetische Einwilligung), muß der Patient, wenn eine Ablehnung der Behandlung medizinisch unvernünftig gewesen wäre, plausible Gründe dafür darlegen, daß er sich bei erfolgter Aufklärung in einem wirklichen Entscheidungskonflikt befunden haben würde (vgl. BGH Versicherungsrecht 1992, 960).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 13 U 51/01

    Haftungsrechtliche Relevanz eines höchstwahrscheinlichen Diagnoseirrtums bei

    Obwohl den Beklagten mit diesem Befund rückblickend höchstwahrscheinlich ein Diagnoseirrtum unterlaufen ist, so war dieser zumindest vertretbar, so dass die daraus folgende (objektiv) fehlerhafte Therapiewahl als konsequente Folge des haftungsrechtlich irrelevanten Irrtums eine Schadensersatzpflicht nicht begründen kann (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Auflage, B I., Rn. 55; BGH NJW 1998, 3422).

    Bei einem nicht als Behandlungsfehler zu qualifizierenden Diagnoseirrtum stellt sich eine daraus folgende objektiv unzureichende Aufklärung als konsequente Folge eines haftungsrechtlich irrelevanten Irrtums dar (vgl. OLG Köln, NJW 1998, 3422).

  • OLG Dresden, 09.12.2020 - 4 U 1777/20

    Keine Aufklärungsmangelhaftung bei vertretbarem Diagnosefehler

    Stellt sich die Fehlerhaftigkeit einer Diagnose nicht als vorwerfbar dar, kann darauf auch keine Haftung wegen eines Aufklärungsversäumnisses hergeleitet werden, weil es jedenfalls am notwendigen Verschulden fehlt (so Senat, a.a.O.; vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.11.1997 - 5 U 98/97 - juris).
  • OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch nach Bypass-Operation

    Stellt sich die Fehlerhaftigkeit einer Diagnose nicht als vorwerfbar dar, kann daraus auch keine Haftung wegen eines Aufklärungsversäumnisses hergeleitet werden, weil es jedenfalls am notwendigen Verschulden fehlt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.11.1997 - 5 U 98/97 - juris).
  • OLG Köln, 19.11.2014 - 5 U 87/13

    Abweisung der Klage wegen schuldhafter Behandlungsfehler wegen nicht indizierter

    Eine Haftung aufgrund eines Aufklärungsfehlers scheidet dann aus, wenn die unterlassene oder objektiv fehlerhafte Aufklärung auf einem Diagnoseirrtum beruht, der sich mangels Vorwerfbarkeit nicht als haftungsbegründender Behandlungsfehler darstellt (OLG Köln, Urteil vom 03.11.1997, Az. 5 U 98/97, VersR 1999, 98, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 232/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Ursächlichkeit eines

    Soweit das Berufungsgericht ein Aufklärungsversäumnis des Beklagten zu 2 hinsichtlich der Dringlichkeit des Eingriffs verneint hat, steht die angefochtene Entscheidung im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 243 mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Juni 1997 - VI ZR 16/97 - und OLG Köln, VersR 1999, 98 mit NA-Beschluß des Senats vom 21. Juli 1998 - VI ZR 360/97).
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